AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Teilnahme an Retreats der IT'S NOT ABOUT THE NAME GmbH
Stand: 26.08.2026
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§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Retreats, die zwischen der
IT'S NOT ABOUT THE NAME GmbH, 47802 Krefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Ali Cengiz (nachfolgend "Veranstalter")
und dem jeweiligen Teilnehmer (nachfolgend "Kunde") geschlossen werden.
(2) Die Verträge richten sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Die Teilnahme am Retreat setzt die Volljährigkeit des Kunden voraus.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Diese AGB werden dem Kunden vor Vertragsschluss als Anlage zum Teilnahmevertrag zur Verfügung gestellt. Mit seiner Unterschrift unter den Teilnahmevertrag erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB als Vertragsbestandteil ausdrücklich an (§ 305 Abs. 2 BGB). Der Teilnahmevertrag selbst enthält hierzu einen ausdrücklichen Einbeziehungshinweis.
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§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Teilnahme an einem Gesamtprogramm, bestehend aus:
- einem mehrtägigen Retreat vor Ort, umfassend Coaching-Programm (Einzel- und Gruppenformate), Unterbringung und Verpflegung, sowie
- einer sich daran anschließenden dreimonatigen Online-Begleitung,
wie im jeweiligen Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung konkret beschrieben (Ort, Datum, Dauer, Teilnehmerzahl, Programminhalte). Beide Bestandteile werden als einheitliches Programm zu einem Gesamtpreis angeboten (zur rechtlichen Behandlung im Einzelnen siehe § 2a und § 14 Abs. 7).
(2) Die Unterbringung erfolgt in einer vom Veranstalter organisierten Unterkunft. Pool und Sauna stehen den Teilnehmern zur freien, eigenverantwortlichen Nutzung im Rahmen der Hausordnung der jeweiligen Unterkunft zur Verfügung. Es handelt sich um kein vom Veranstalter organisiertes oder beaufsichtigtes Programmelement; eine Aufsicht durch den Veranstalter oder dessen Personal findet nicht statt. Ein bestimmter Zustand oder eine bestimmte Verfügbarkeit dieser Einrichtungen wird nicht geschuldet, soweit sie außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen.
(3) Die maximale Teilnehmerzahl je Retreat beträgt 12 Personen. Eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen ist Voraussetzung für die Durchführung (siehe § 8).
(4) Programminhalte und Tagesablauf können vom Veranstalter aus organisatorischen, wetterbedingten oder sicherheitsrelevanten Gründen angepasst werden, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der Gesamtcharakter des Retreats erhalten bleibt.
(5) Das Coaching-Programm ist keine Psychotherapie im Sinne des § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (PsychThG) und ersetzt keine medizinische, psychotherapeutische, rechtliche oder finanzielle Beratung. Es liegt in der eigenen Verantwortung des Kunden, bei Bedarf unabhängigen fachlichen Rat einzuholen. Befindet sich der Kunde in psychotherapeutischer oder ärztlicher Behandlung, wird empfohlen, den behandelnden Fachperson über die Teilnahme am Retreat zu informieren.
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§ 2a Online-Begleitung
(1) Die im Anschluss an den Retreat angebotene dreimonatige Online-Begleitung erfolgt in Form persönlicher Video- oder Telefon-Calls sowie ergänzender Denkanstöße und Arbeitsblätter ("Food for Thought"), die der Veranstalter dem Kunden zur eigenen Reflexion zur Verfügung stellt.
(2) Die Online-Begleitung stellt keinen Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) dar. Es findet keine Lernerfolgskontrolle statt: Der Veranstalter überprüft, korrigiert oder bewertet die Bearbeitung der zur Verfügung gestellten Materialien nicht; der Kunde ist nicht verpflichtet, Ergebnisse einzureichen oder vorzulegen.
(3) Die Begleitung ist als individuelle, persönliche Beratung ausgestaltet, orientiert an der jeweiligen Situation des Kunden – nicht als einheitliches Lehrgangsprogramm mit festgelegten Lernzielen für alle Teilnehmer.
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§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Retreats auf der Website und in sonstigen Materialien stellt kein bindendes Angebot des Veranstalters dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
(2) Der Vertrag kommt durch beiderseitige Unterzeichnung des Teilnahmevertrags zustande. Der Vertrag wird per E-Mail übersandt und durch Unterzeichnung (auch in elektronischer Form, z. B. qualifizierte oder einfache elektronische Signatur) sowie Rücksendung durch den Kunden angenommen. Es handelt sich um einen im Fernabsatz geschlossenen Vertrag im Sinne des § 312c BGB.
(3) Mit Vertragsschluss wird die vereinbarte Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises zur Zahlung fällig (siehe § 4).
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§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt der im Vertrag ausgewiesene Gesamtpreis. Dieser versteht sich als Endpreis inklusive der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer (§ 3 Preisangabenverordnung). Der Gesamtpreis setzt sich zusammen aus einem Preisanteil für den Retreat (§ 2 Abs. 1, 1. Spiegelstrich) und einem gesondert ausgewiesenen Preisanteil für die Online-Begleitung (§ 2a). Die Ausweisung der beiden Preisanteile im Vertrag dient insbesondere der Umsetzung von § 14 Abs. 7 dieser AGB (Trennungsklausel).
(2) Fällig werden:
- 30 % des Gesamtpreises (Anzahlung) mit Vertragsschluss,
- die restlichen 70 % spätestens 35 Tage vor Beginn des Retreats.
(3) Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das im Vertrag genannte Konto des Veranstalters.
(4) Zahlt der Kunde die Restzahlung trotz Fälligkeit nicht, mahnt der Veranstalter mit einer Zahlungsfrist von 3 Tagen und kann für die Dauer des Verzugs Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen (§ 288 Abs. 1 BGB: 5 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz nach § 247 BGB). Verstreicht die Mahnfrist erfolglos, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Stornokosten nach § 5 geltend zu machen. Diese kurze Fristsetzung dient dazu, dem Veranstalter rechtzeitig vor Ablauf der in § 8 Abs. 1 genannten Frist Klarheit über den tatsächlichen Buchungsstand zu verschaffen.
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§ 5 Rücktritt des Kunden (Storno)
(1) Dieser Vertrag ist kein Pauschalreisevertrag im Sinne der §§ 651a ff. BGB; ein gesetzliches Rücktrittsrecht wegen Nichtdurchführung nach § 651h BGB besteht daher nicht. Nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist (§ 7) räumt der Veranstalter dem Kunden zusätzlich das vertragliche Recht ein, jederzeit vor Beginn des Retreats vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt bedarf der Textform (E-Mail genügt) und wird mit Zugang beim Veranstalter wirksam. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zugang der Rücktrittserklärung.
(2) Im Fall des Rücktritts verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vollen vereinbarten Preis. Er kann jedoch eine pauschale Entschädigung nach folgender Staffel verlangen:
| Rücktritt | Entschädigung (% des Gesamtpreises) |
|---|---|
| Bis 60 Tage vor Beginn des Retreats | 0 % (bereits gezahlte Anzahlung wird vollständig zurückerstattet) |
| 59 bis 36 Tage vor Beginn des Retreats | 50 % |
| Ab dem 35. Tag vor Beginn des Retreats sowie bei Nichtantritt | 100 % |
(3) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geltend gemachte Pauschale; in diesem Fall ist der Kunde nur zum Ersatz des nachweislich geringeren Schadens verpflichtet.
(4) Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihm ein höherer Schaden entstanden ist als die vorstehende Pauschale; in diesem Fall kann er den höheren, nachgewiesenen Schaden geltend machen.
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§ 6 Übertragung auf eine Ersatzperson
(1) Der Kunde kann bis spätestens 7 Tage vor Beginn des Retreats anstelle seiner Teilnahme eine Ersatzperson benennen, die in seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt.
(2) Voraussetzung ist, dass die Ersatzperson vorab ein Telefonat mit dem Veranstalter geführt hat. Der Veranstalter kann den Eintritt der Ersatzperson ablehnen, wenn diese den persönlichen oder sachlichen Anforderungen der Teilnahme erkennbar nicht genügt; die Ablehnung ist dem Kunden unter Angabe von Gründen mitzuteilen.
(3) Für die Übertragung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200 EUR fällig. Diese deckt den zusätzlichen, konkret bezifferbaren organisatorischen Aufwand ab (u. a. Neuausstellung von Unterlagen, Anpassung von Namensschildern/Materialien, zusätzlicher Verwaltungsaufwand für Rechnungskorrektur). Dem Kunden bzw. der Ersatzperson bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand als 200 EUR entstanden ist; in diesem Fall ist nur der nachweislich geringere Betrag geschuldet. Dem Veranstalter bleibt umgekehrt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Aufwands vorbehalten.
(4) Kunde und Ersatzperson haften für den Gesamtpreis sowie die Bearbeitungsgebühr als Gesamtschuldner.
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§ 7 Widerrufsrecht
(1) Dem Kunden steht als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB für den gesamten Vertrag zu. Der Schwerpunkt dieses Vertrags liegt in der individuellen, persönlichen Coaching-Begleitung des Kunden (vgl. § 2a Abs. 3); die Unterbringung während des Retreats dient der Durchführung dieser Begleitung und stellt keinen eigenständigen Vertragsschwerpunkt dar. Die Ausnahme des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB (Beherbergung/Freizeitbetätigung mit festem Termin) findet auf diesen Vertrag daher keine Anwendung.
**Widerrufsbelehrung**
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (IT'S NOT ABOUT THE NAME GmbH, Kemmerhofstraße 307, 47802 Krefeld, E-Mail: info@itsnotaboutthename.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
**Folgen des Widerrufs:** Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.
**Vorzeitiges Erlöschen bei ausdrücklichem Verlangen:** Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass bereits während der Widerrufsfrist mit der Erbringung von Leistungen begonnen werden soll (insbesondere Terminen im Rahmen der Online-Begleitung oder, bei kurzfristiger Buchung, dem Retreat selbst), und üben Sie danach Ihr Widerrufsrecht aus, haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu Ihrer Widerrufsmitteilung bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang des Vertrags entspricht (§ 357 Abs. 8 BGB). Bei kurzfristigen Buchungen, deren Retreat-Termin innerhalb der Widerrufsfrist liegt, erfolgt dieses ausdrückliche Verlangen durch eine gesonderte Erklärung im Teilnahmevertrag; ohne diese Erklärung fällt für den Retreat-Aufenthalt kein Wertersatz an, solange dieser noch nicht angetreten wurde.
**Muster-Widerrufsformular** (gemäß Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB)
*(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)*
An: IT'S NOT ABOUT THE NAME GmbH, Kemmerhofstraße 307, 47802 Krefeld, E-Mail: info@itsnotaboutthename.com
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Teilnahme am Retreat nebst Online-Begleitung
— Bestellt am (*): _______________
— Name des/der Verbraucher(s): _______________
— Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________
— Datum: _______________
(*) Unzutreffendes streichen.
(2) Nach Ablauf der Widerrufsfrist gilt ergänzend das vertragliche Rücktrittsrecht nach § 5.
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§ 8 Absage oder Änderung durch den Veranstalter
(1) Wird die Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen nicht erreicht, kann der Veranstalter das Retreat absagen. Grundlage der Entscheidung ist die Zahl der Kunden, deren Restzahlung gemäß § 4 Abs. 2 und Abs. 4 spätestens 30 Tage vor Beginn tatsächlich beim Veranstalter eingegangen ist. Die Absage erfolgt unverzüglich, spätestens jedoch 30 Tage vor Beginn, in Textform.
(2) Im Fall der Absage nach Absatz 1 erhält der Kunde bereits geleistete Zahlungen vollständig zurück. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht, es sei denn, den Veranstalter trifft ein Verschulden an der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl.
(3) Kann das Retreat aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien) oder aus sonstigen vom Veranstalter nicht zu vertretenden Umständen nicht wie vereinbart durchgeführt werden, ist der Veranstalter berechtigt, das Retreat abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach der Absage, erstattet; ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.
(4) Das Gleiche gilt, wenn die für das Retreat vorgesehene Unterkunft aus Gründen ausfällt, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat – insbesondere weil der Vermieter bzw. Anbieter der Unterkunft die Buchung kurzfristig storniert oder die Unterkunft aus anderen Gründen nicht wie vereinbart zur Verfügung steht. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, das Retreat abzusagen. Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.
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§ 9 Mitwirkungspflichten, gesundheitsbezogene Angaben
(1) Der Kunde ist verpflichtet, für die Durchführung des Retreats notwendige Angaben zu Ernährungsbesonderheiten sowie zum Notfallkontakt wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Weitergehende gesundheitsbezogene Angaben erfolgen freiwillig nach Maßgabe der Anlage 2 zum Teilnahmevertrag.
(2) Die Erhebung und Verarbeitung dieser Angaben, insbesondere gesundheitsbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO, erfolgt auf Grundlage der gesonderten, ausdrücklichen Einwilligungserklärung in Anlage 2 zum Teilnahmevertrag. Diese AGB regeln insoweit nur die Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Angabe, nicht die datenschutzrechtliche Einwilligung selbst.
(3) Verschweigt der Kunde gesundheitsrelevante Umstände, die für die sichere Durchführung des Retreats erforderlich gewesen wären, und entsteht hierdurch ein Schaden, ist eine Mithaftung des Kunden nach § 254 BGB möglich.
(4) Das Programm kann angeleitete körperliche Übungen umfassen, insbesondere Yoga und Atemübungen. Atemübungen können bei manchen Teilnehmern zu Schwindel oder kurzzeitigem Unwohlsein führen; der Veranstalter weist hierauf ausdrücklich hin. Der Kunde ist verpflichtet, den Anleitenden vor Beginn über etwaige gesundheitliche Einschränkungen zu informieren, die für die jeweilige Übung relevant sein könnten, und eine Übung bei Unwohlsein selbstständig abzubrechen. Der Anleitende ist berechtigt, einen Teilnehmer bei erkennbarem Unwohlsein von einer einzelnen Übung auszuschließen.
(5) Der Anleitende ist kein Arzt und nicht verpflichtet, bekannte Vorerkrankungen während einzelner Übungen aktiv zu überwachen oder eigenständig zu berücksichtigen. Es obliegt dem Kunden selbst, bei bekannten Vorerkrankungen vorab ärztlichen Rat zur Teilnahme – insbesondere an Atemübungen – einzuholen, erforderliche Medikamente eigenständig mitzuführen und einzelne Übungen eigenverantwortlich abzulehnen, wenn diese für seine gesundheitliche Verfassung ungeeignet sein könnten. Die Pflicht des Anleitenden beschränkt sich darauf, auf erkennbare, offensichtliche Anzeichen von Unwohlsein während der Übung zu reagieren (Absatz 4); eine darüberhinausgehende Überwachungspflicht besteht nicht.
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§ 9a Vertraulichkeit
(1) Der Veranstalter behandelt alle im Rahmen des Coachings vom Kunden mitgeteilten persönlichen Informationen vertraulich und gibt sie nicht ohne Einwilligung des Kunden an Dritte weiter. Dies gilt nicht, soweit eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht, eine unmittelbare Gefahr für den Kunden oder Dritte erkennbar wird oder die Information sich auf rechtswidrige Handlungen bezieht.
(2) Da das Retreat als Gruppenprogramm stattfindet, verpflichten sich auch die Teilnehmer untereinander, persönliche Informationen, die andere Teilnehmer im Rahmen des Programms mitteilen, vertraulich zu behandeln und nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben oder öffentlich zu machen.
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§ 10 Verhalten während des Retreats
(1) Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen des Veranstalters und dessen Personals sowie der Hausordnung der Unterkunft Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit und dem geordneten Ablauf des Retreats dienen.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, einen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn dieser durch sein Verhalten den Ablauf des Retreats erheblich stört, andere Teilnehmer gefährdet oder gegen die Hausordnung verstößt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Preises für den nicht in Anspruch genommenen Zeitraum.
(3) Bricht der Kunde seine Teilnahme aus eigenem Entschluss vorzeitig ab (z. B. durch freiwillige Abreise), besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Preises, da der Veranstalter die Leistungen (Unterkunft, Verpflegung, Programmkapazität) bereits für die gesamte Dauer vorgehalten hat und die entsprechenden Kosten entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit der Abbruch auf einem vom Veranstalter zu vertretenden Grund (insbesondere einer mangelhaften Leistung) beruht.
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§ 10a Eigene Gegenstände des Kunden
Der Kunde ist für die Aufbewahrung und Sicherheit seiner persönlichen Gegenstände während des Retreats selbst verantwortlich. Der Veranstalter empfiehlt, Wertsachen (Bargeld, Schmuck, elektronische Geräte von erhöhtem Wert) nicht unbeaufsichtigt zurückzulassen. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände der Teilnehmer haftet der Veranstalter nur nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bei eigenem Verschulden (§§ 280, 823 BGB).
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§ 10b Haftung des Kunden für von ihm verursachte Schäden
(1) Der Kunde haftet dem Veranstalter sowie Dritten (insbesondere dem Eigentümer/Vermieter der Unterkunft) nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften (§§ 280, 823 BGB) für Schäden, die er selbst schuldhaft an der Unterkunft, deren Einrichtung oder sonstigem Eigentum Dritter verursacht – etwa durch unsachgemäße Nutzung von Sanitäranlagen, Pool oder Sauna.
(2) Der Kunde bestätigt mit Unterzeichnung des Teilnahmevertrags, im Besitz einer gültigen Privathaftpflichtversicherung zu sein, die Schäden abdeckt, die er Dritten schuldhaft zufügt. Diese Bestätigung entbindet den Kunden nicht von seiner Haftung nach Absatz 1; sie dient dem Veranstalter als Grundlage für einen etwaigen Regress gegenüber dem Kunden bzw. dessen Versicherung.
(3) Der Veranstalter empfiehlt dem Kunden dringend, vor Reiseantritt zu prüfen, ob eine bestehende Privathaftpflichtversicherung Auslandsaufenthalte in den Niederlanden sowie die im Rahmen des Retreats stattfindenden Aktivitäten abdeckt. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung für die Dauer des Retreats wird empfohlen.
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§ 11 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie.
(4) Pool und Sauna sind frei zugänglich, unbeaufsichtigt und nicht Teil eines vom Veranstalter organisierten oder angeleiteten Programms; ihre Nutzung erfolgt in eigener Verantwortung des Teilnehmers im Rahmen der Hausordnung. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnahme an angeleiteten körperlichen Programmelementen die individuelle gesundheitliche Eignung des Teilnehmers voraussetzt; im Zweifel wird empfohlen, vorab ärztlichen Rat einzuholen.
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§ 12 Bild- und Tonaufnahmen
(1) Während des Retreats können Foto- und Videoaufnahmen zu Marketingzwecken des Veranstalters erstellt werden.
(2) Die Anfertigung und Nutzung von Aufnahmen, auf denen der Kunde erkennbar abgebildet ist, erfolgt nur auf Grundlage der gesonderten, ausdrücklichen Einwilligung des Kunden gemäß § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Anlage 3 zum Teilnahmevertrag. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, ohne dass dies die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt.
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§ 12a Vertraulichkeit, Urheber- und Kennzeichenrecht
(1) Die im Rahmen des Retreats und der Online-Begleitung vermittelten Inhalte, Übungen, Konzepte, Unterlagen und Materialien (nachfolgend "Programminhalte") sind urheberrechtlich geschützt, soweit sie die hierfür erforderliche Schöpfungshöhe erreichen (§ 2 UrhG); im Übrigen stellen sie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Veranstalters im Sinne des § 2 GeschGehG dar.
(2) Der Kunde darf die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Programminhalte für seinen eigenen, persönlichen Gebrauch im Rahmen seiner Teilnahme nutzen. Nicht gestattet ist insbesondere,
- Coaching-Sessions, Calls oder sonstige Termine des Programms in Ton oder Bild aufzuzeichnen (das unbefugte Aufnehmen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes anderer ist zudem nach § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar),
- Programminhalte an Dritte weiterzugeben, öffentlich zugänglich zu machen oder zu veröffentlichen,
- Programminhalte zu bearbeiten (§ 23 UrhG) oder für eigene oder fremde geschäftliche Zwecke zu nutzen.
(3) Die Bezeichnung "hey.new.you" sowie das zugehörige Logo sind Kennzeichen des Veranstalters im Sinne des Markengesetzes bzw. des Namensrechts (§ 12 BGB). Eine Nutzung dieser Kennzeichen durch den Kunden ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters ist unzulässig.
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§ 12b Verhalten in der Öffentlichkeit
Der Kunde verpflichtet sich, keine unwahren Tatsachenbehauptungen oder als Schmähkritik zu qualifizierende, herabsetzende Äußerungen über den Veranstalter, seine Mitarbeitenden oder die Programminhalte öffentlich zu verbreiten. Das Recht des Kunden zur freien Meinungsäußerung, insbesondere zur Abgabe wahrheitsgemäßer, sachlich gehaltener Kritik und Bewertungen (Art. 5 Abs. 1 GG), bleibt hiervon ausdrücklich unberührt und wird durch diese Klausel nicht eingeschränkt.
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§ 13 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Retreat-Teilnahme erhält der Kunde in Anlage 2 (Notfallkontakt/Gesundheitsangaben) und Anlage 3 (Foto-/Videoaufnahmen) zum Teilnahmevertrag. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Nutzung der Website gilt die gesondert veröffentlichte Datenschutzerklärung des Veranstalters.
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§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben hiervon unberührt, soweit diese nach Art. 6 Rom-I-VO nicht durch Rechtswahl abbedungen werden können.
(2) Dieser Vertrag nebst AGB bildet die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien ab. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
(3) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen des Veranstalters aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(5) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters. Dies gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Gerichtsstände entgegenstehen (§ 29c ZPO, Art. 18 EuGVVO für Verbraucher).
(6) Der Veranstalter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(7) **Besondere Trennungsklausel:** Die Parteien sind sich einig, dass der Retreat-Anteil (§ 2 Abs. 1, 1. Spiegelstrich) und der Anteil der Online-Begleitung (§ 2a) trotz einheitlicher Angebotsdarstellung und einheitlichen Gesamtpreises rechtlich selbstständige, voneinander trennbare Vertragsbestandteile darstellen. Sollte der Vertragsanteil der Online-Begleitung aus irgendeinem Rechtsgrund unwirksam oder nichtig sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Retreat-Anteils nicht. Die Parteien hätten den Vertrag über den Retreat-Anteil auch ohne die Online-Begleitung zu dem auf diesen Anteil entfallenden Preisanteil geschlossen. § 139 BGB findet insoweit keine Anwendung. In diesem Fall beschränkt sich ein etwaiger Rückerstattungsanspruch des Kunden auf den Preisanteil, der auf die Online-Begleitung entfällt.